Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Als Anwalt im Bereich Arbeitsrecht berate ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis.
Das Arbeitsrecht hat sich in den vergangenen Jahren weiter verkompliziert.
Neben einer Vielzahl von Gesetzen wird es permanent durch richtungsweisende Enscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergänzt.
Ich helfe Ihnen gerne dabei Arbeitsverträge zu schließen bzw. zu kündigen.
Oder sind Sie auf der Arbeitnehmerseite und fühlen sich von Ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt ?
Bewusst vermeide ich eine Konzentration auf die eine oder andere Seite um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren.
Gerne vertrete ich Sie in diversen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsfragen auf dem Gebiet des
Arbeitsrechts, bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Haben Sie Fragen, beispielsweise zu einer:
- Abmahnung
- Kündigung
- Änderungskündigung
- Arbeitsverträgen
- Zeugnisstreitigkeiten
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein weiteres Fachgebiet meiner Kanzlei. Hier arbeite ich in überörtlicher Kooperation mit meiner Frau, Rechtsanwältin Frau Dr. Kerstin Diercks-Harms, zusammen.
Oft wird es die Scheidung sein, die zunächst im Vordergrund steht. Hierbei sind für die Zukunft wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn es darum geht zu klären, was z.B. mit dem gemeinsamen Hausrat, der Wohnung oder einer etwaigen erworbenen Immobilie geschieht.
Daneben sind die häufigsten Angelegenheiten zu regeln, wie der nacheheliche Unterhalt, der Trennungsunterhalt oder das Umgangsrecht gemeinsamer Kinder und der Kindesunterhalt.
Von höherer Bedeutung ist oft die persönliche Situation – meine Mitarbeiterinnen sind Ihnen gerne behilflich bei der Antragsstellung auf Verfahrenskostenhilfe.
Gerne stehen wir Ihnen auch bereits zu Beginn einer Trennung beratend zur Seite, erörtern gemeinsam mit Ihnen die finanziellen und persönlichen Fragen und erarbeiten für Sie die günstigste Lösung.
Vereinsrecht
Das Vereinsrecht ist ein umfangreiches Fachgebiet für das ich gerne für Sie beratend tätig werde.
Dieses sind nur ein paar Beispiele, zu den Fragen, die bei einer Vereinsgründung auftreten können.
Selbstverständlich bin ich Ihnen aber auch gerne behilflich bei Rechtsfragen bereits bestehender Vereine.
Die häufig gestellten Fragen zum Vereinsrecht sind:
- Allgemeine Grundlagen des Vereinsrechts
- Beratung bei der Gründung eines Vereins
- Formulierung der Satzung
- Gründungsversammlung und Protokoll
- Was muss in der Satzung des Vereins mindestens geregelt sein?
- Wie viele Personen braucht man für eine Vereinsgründung?
- Muss ein Verein immer einen Vorstand haben?
Verkehrsrecht
Gerne helfe ich Ihnen bei allen Fragen und Belangen, die mit dem Verkehrsrecht zu tun haben.
Wir sind sind alle, im weitesten Sinne Verkehrsteilnehmer. Ob mit dem, Auto, Fahrrad oder zu Fuß läuft täglich jeder von uns Gefahr, in einen
Verkehrsunfall verwickelt zu werden und körperliche Schäden oder Sachschäden zu erleiden.
Es wird für Sie ganz entscheidende und konkrete Folgen haben, welche Aussagen Sie gegenüber dem Unfallgegner, eventuellen Beteiligten, der Polizei und natürlich gegenüber der Versicherung machen.
Weiterhin kann ich für Sie tätig werden, um Ihre Schadensersatzansprüche zu realisieren.
Deshalb mein persönlicher Rat: Setzen Sie sich sofort mit mir in Verbindung, so kann ich Ihnen mit wertvollen Ratschlägen zu Ihrem weiteren Verhalten beistehen.
Vertragsrecht
Haben Sie spezielle Fragen zum Vertragsrecht?
Unklarheiten über Rechte und Pflichten ?
Als kompetenter Anwalt berate ich ich Sie kurzfristig, umfassend und effektiv zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht, z.B. dem Zustandekommen des Vertrages, der Wirksamkeit des Vertrages, der Durchsetzbarkeit des Vertrages, dem Erlöschen, der Anfechtung, sowie dem Vertragsabschluss im Internet und vielem mehr.
Rufen Sie mich an, gerne berate ich Sie zur Rechtslage, zu Beweisfragen, dazu gehören selbstverständlich auch eine Abwägung der Chancen und Risiken bei Geltendmachung Ihrer Rechte.
Kostentransparenz
ist mir wichtig.
Die Kontaktaufnahme zu mir ist selbstverständlich kostenlos. Die Kosten für eine Erstberatung hängen von der Bedeutung des Falles ab.
So kann z.B. eine Erstberatung je nach Umfang zwischen 35,00€ und 100,00€ kosten. (inkl. Mwst)
Was kostet ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren?
Beim ersten Gespräch kalkuliere ich die voraussichtlichen Kosten der gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang berate ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, mit der Beratungshilfe.